Die Lücke nach der Werksgarantie schliessen
Das Missverständnis um die freiwillige Leistung
Viele Autobesitzer glauben fälschlicherweise, dass der Autohersteller oder Verkäufer bei einem erheblichen Schaden kurz nach Ablauf der regulären Werks- oder Occasionsgarantie automatisch die Kosten aus Kulanz übernimmt. Die Realität in den Werkstätten sieht jedoch oft völlig anders aus. Bei der Kulanz handelt es sich um eine rein freiwillige Leistung, auf die es keinerlei rechtlichen Anspruch gibt.
Versteckte Bedingungen und abgelehnte Anträge
Die Hürden für eine Bewilligung sind meist hoch. Fehlt auch nur ein einziger Stempel im Serviceheft oder wurde eine routinemässige Wartung nicht bei einem offiziellen Markenvertreter durchgeführt, wird der Antrag oft rigoros abgelehnt. Die Fahrzeughalter bleiben dann unerwartet auf den horrenden Rechnungen für Getriebe- oder Motorschäden sitzen, was zu grossem Ärger und finanziellen Engpässen führt.
Der vertragliche Anspruch als sicheres Fundament
Setze deine finanzielle Sicherheit nicht aufs Spiel, indem du auf das Wohlwollen Dritter hoffst. Eine starker Partner wie autosecuro.ch an der Seite verwandelt das vage Hoffen auf Kulanz in einen hieb- und stichfesten, vertraglich zugesicherten Anspruch. So hast du bei jedem auftretenden Schadenfall die absolute Gewissheit, dass du kompetent betreut werden und nicht alleine für die Kosten geradestehen musst.




